Adressänderung
Anmeldung bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in Luxemburg
Um einen Zuzug zu melden, kann sich die volljährige Person persönlich an einem unserer Schalter melden und dabei Folgendes vorlegen:
- einen Wohnsitznachweis (Mietvertrag, notarielle Urkunde, Unterkunftsgenehmigung/Unterkunftsbescheinigung, falls die Person, die Anspruch auf die Unterkunft gewährt, nicht Eigentümer der Wohnung ist)
- Auszug aus der Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
- die Anmeldebescheinigung, den Aufenthaltstitel, die Aufenthaltskarte für Familienangehörige oder den Reisedokument (für Ausländer)
Minderjährige können von der Person angemeldet werden, die das Sorgerecht für das Kind innehat.
Ein verheiratetes Paar oder eine Lebenspartnerschaft kann von einem der beiden Ehepartner oder von einem der beiden Partner angemeldet werden.
Die Anmeldung eines Wohnsitzwechsels innerhalb der Gemeinde ist gebührenfrei.
Die Anmeldung eines Bürgers, der aus einer anderen luxemburgischen Gemeinde zuzieht, kann ebenfalls über die Plattform MyGuichet.lu erfolgen.
Dieses Verfahren ist auf Bürger beschränkt, die bereits im Großherzogtum wohnen und ihren gewöhnlichen Wohnsitz innerhalb des Landes verlegen. Neuankömmlinge, die aus dem Ausland nach Luxemburg ziehen, sind daher von dieser Regelung nicht betroffen.
Anmeldung bei Zuzug aus dem Ausland
Um eine Anmeldung vorzunehmen, muss die volljährige Person persönlich bei einem unserer Schalter vorstellig werden und Folgendes vorlegen:
- dem Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag, notarielle Urkunde, Unterkunftsgenehmigung / Unterkunftsbescheinigung, falls die Person, die Anspruch auf die Unterkunft gewährt, nicht Eigentümer der Wohnung ist)
- Auszug aus der Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch (in französischer, englischer oder deutscher Sprache, andernfalls eine internationale Urkunde)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls ein Visum
- einen Arbeitsvertrag/eine Einstellungszusage und gegebenenfalls die letzten drei Gehaltsabrechnungen (Arbeitnehmer), eine Niederlassungs- oder Arbeitserlaubnis, die Eintragung in die Berufsrolle, einen Dienstleistungsvertrag (Selbstständiger), Nachweis über ausreichende Mittel und Krankenversicherung (Nichtberufstätige), Immatrikulation an einer öffentlichen Einrichtung, Nachweis über ausreichende Mittel und Krankenversicherung (Studierende)
Minderjährige können von der Person angemeldet werden, die das Sorgerecht für das Kind innehat.
Die Anmeldebescheinigung wird am Tag der Anmeldung ausgestellt.
Bitte bringen Sie die Originaldokumente mit, die von der zuständigen Behörde unterzeichnet sind.
Für weitere Informationen bezüglich der Einreise in das Großherzogtum Luxemburg sowie des Aufenthaltsrechts konsultieren Sie bitte die Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung.
Abmeldung ins Ausland
Jede Person, die ihre Abreise aus der Gemeinde Mondercange ins Ausland melden möchte, kann an einem unserer Schalter vorbeikommen. Sie muss zudem einen Ausweis mitbringen, ihre Ausländerausweiskarte abgeben und eine neue, gültige Adresse angeben. Die Bescheinigung über den Wohnortwechsel wird ihr dann ausgehändigt.
Um die administrativen Formalitäten bezüglich der Müllabfuhr und des Wasserverbrauchs zu erledigen, steht Ihnen die Rechnungsabteilung zur Verfügung.
Die Abmeldung ins Ausland eines Bürgers, der in einer luxemburgischen Gemeinde wohnt, kann auch über die Plattform MyGuichet.lu erfolgen.
Dieses Verfahren ist auf Bürger beschränkt, die bereits im Großherzogtum wohnen und ihren gewöhnlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Wohnsitzbescheinigung – Erweiterte Wohnsitzbescheinigung – Bescheinigung über die Eintragung an einer Referenzadresse – Lebensbescheinigung
Die verschiedenen Bescheinigungen werden gegen Vorlage eines Ausweises ausgestellt. Mit Ausnahme der Lebensbescheinigung, für die die Anwesenheit der betroffenen Person erforderlich ist, können die Bescheinigungen über MaCommune.lu beantragt oder über MyGuichet.lu heruntergeladen werden.
Auszug aus dem Wählerverzeichnis
Ein Auszug aus dem Wählerverzeichnis wird gegen Vorlage eines Ausweises ausgestellt.
Beglaubigte Kopien
Die Beglaubigung von Kopien ist nur gegen Vorlage der Originaldokumente möglich.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes vom 29. Mai 2009 zur Aufhebung der Verpflichtung zur Vorlage einer beglaubigten Kopie eines Originaldokuments gilt, dass in jedem Verwaltungsverfahren, das in die Zuständigkeit des Staates, der Gemeinden oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts fällt, die Beglaubigung der Übereinstimmung einer Kopie eines Dokuments, das von einer luxemburgischen Verwaltungsbehörde oder einer Verwaltungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) ausgestellt wurde und in diesem Verfahren vorzulegen ist, nicht mehr verlangt werden.
Beglaubigung von Unterschriften
Jede zu beglaubigende Unterschrift muss vor dem Beamten im Einwohnermeldeamt unter Vorlage eines Ausweises geleistet werden.
Elterliche Einwilligung
Die elterliche Einwilligung wird gegen Vorlage eines Ausweises an die Person ausgehändigt, die das Sorgerecht für das betreffende Kind innehat.
Jede Person, die eine elterliche Einwilligung beantragt, muss folgende Angaben machen:
- Vor- und Nachname des Kindes
- Vor- und Nachname der begleitenden Person (ggf. Name des Vereins, Clubs, der Schule sowie Vor- und Nachname der begleitenden Person)
- das Abreisedatum sowie das Rückreisedatum
- den Ort und das Zielland